Beratungsvertrag)


Zwischen


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(Auftraggeber)


und


Gemini Solutions GmbH
Im Morgen 69


73095 Albershausen
(Auftragnehmer)



wird folgender Beratungsvertrag geschlossen:



§1 Vertragsgegenstand


1.   Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten:


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(eindeutige und detaillierte Beschreibung ;siehe Vorbemerkung)



2. Bestandteile dieses Vertrages sind:


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(z.B. Allg. Beratungsbedingungen des Auftragnehmers, evtl. weitere Bestandteile)



§2 Leistungen des Auftragnehmers


Zur Erfüllung der in §1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen:


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(z.B. Vorgehensweise und Zeitplan, Zusammensetzung und Funktion der einzelnen Projektgruppen, Dokumentation des Ergebnisses etc.)



§3 Vergütung


1.   Der Auftragnehmer erfüllt für seine Leistung pro Tag eine Vergütung in Höhe von 800,00 € zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils sofort fällig netto nach Rechnungserhalt.


Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden dem Auftragnehmer ersetzt bei Benutzung


der Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse,


eines Flugzeuges: Flugkosten der Business-Klasse,


des Pkw: 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer.



2.   Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer bei Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe von 20% des Beratungsvolumens in €. Den Restbetrag zahlt der Auftraggeber nach Erhalt der Honorarrechnungen monatlich.


3.  Alle in Absatz 1 und 2 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.



§4 Zeit und Ort der Leistungserbringung


1.   Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.


2.   Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, dem Auftraggeber  einmal im  Monat ganztägig in dessen Hause zur Verfügung zu stehen. Der Auftraggeber stellt einen Arbeitsplatz innerhalb seiner Räumlichkeiten bereit. Dieser weist folgende Ausstattungsmerkmale auf:


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§5 Berichterstattung


1.   Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht über seine laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.



2.   In jedem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens zum Vertragsende einen Abschlußbericht schriftlich zu erstatten. Der Abschlussbericht ist in zwei Exemplaren dem Auftraggeber vorzulegen.



§6 Aufwendungsersatz


1.   Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer folgende im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit anfallenden erforderlichen Aufwendungen:


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2.     Weitere   Auslagen  werden   bis   zu  einem  Betrag von  500 € durch den Auftraggeber ersetzt:


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3.     Der Ersatz aller sonstigen Aufwendungen des Auftragnehmers bedarf der (schriftlichen) Zustimmung des Auftraggebers.



§7 Wettbewerbsverbot


Während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, sein Wissen und Können nicht in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches zu gründen.



§8 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers


1.   Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.



2.   Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.



§9 Schweigepflicht, Datenschutz


1.   Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es dabei um den Auftraggeber  selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.



2.   Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ihm anvertraute personenbezogene Daten nur im Rahmen seiner Tätigkeit im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Die Daten sind nach Beendigung des Vertrags unverzüglich zu löschen. Bei Einschaltung Dritter muss der Auftragnehmer dieselben Pflichten dem Unterauftragsnehmer entsprechend auferlegen.



§10 Vertragsdauer / Kündigung


1.    Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit.



2.    Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 12 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.



3.       Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.



§11 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen


Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.



§12 Sonstige Ansprüche/Rentenversicherung


1.     Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.



2.     Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.



§13 Schlussbestimmungen


1.       Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.


Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Vertragsabschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden.



2.       Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.



3.       Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.



4.       Gerichtsstand ist Göppingen



Albershausen, den ..............................




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(Auftraggeber)                                                           (Auftragnehmer)